Seit Januar 2021 ist es in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, bei stockendem Verkehr oder Stau auf der Autobahn, eine Rettungsgasse zu bilden. Auch dann, wenn keine Rettungsfahrzeuge zu sehen oder zu hören sind. In diesem Beitrag erklären wir dir, wie du eine Rettungsgasse richtig bildest und was du sonst noch alles wissen musst.
Im Jahr 2022 kam es auf Schweizer Autobahnen zu mehr als 1'500 Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Die häufigsten Ursachen waren Ablenkung, Übermüdung oder das Nicht-Einhalten von Sicherheitsabständen. Schwerverletzte Personen sind in solchen Situationen leider keine Seltenheit.
Damit man schnellstmöglich helfen kann und so die Überlebenschancen der verunfallten Personen steigen, müssen Ambulanz, Polizei, Feuerwehr oder andere Bergungsfahrzeuge ohne Behinderung am Unfallort eintreffen können. Meist bildet sich nach einem Verkehrsunfall auf der Autobahn ein langer Stau, der die Rettungskräfte oft vor grosse Herausforderungen stellt. Um ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen, wurde das folgende Gesetz der Rettungsgasse (Artikel 36, Abs. 7 der Verkehrsregelordnung) eingeführt:
«Fahren auf Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit oder befinden sich im Stillstand, so müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei‑, Sanitäts‑, Feuerwehr‑, Zoll- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden.»
In der Schweiz ist die Busse von 100 CHF verhältnismässig tief, wenn man keine Rettungsgasse bildet. In Deutschland muss mit einer Strafe von bis zu 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Damit eine richtige Gasse für Rettungsfahrzeuge gebildet werden kann, müssen alle Verkehrsteilnehmende wissen, was sie zu tun haben. Sobald die Fahrgeschwindigkeit deutlich unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegt – also bereits bevor der Verkehr zum kompletten Stillstand kommt – muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Die «Rechte-Hand-Regel» gibt dir eine kleine Hilfestellung dazu, auf welche Seite du bei einer Rettungsgasse ausweichen sollst.
Bei zweispurigen Fahrbahnen fährst du auf der linken Spur so weit wie möglich nach links. Auf der rechten Spur, so weit es geht, auf die rechte Seite. Den Pannenstreifen solltest du freihalten.
Bei drei- oder vierspurigen Fahrbahnen gilt dasselbe Prinzip: Fahre auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, auf allen anderen Spuren so weit es geht nach rechts. Und auch hier, wenn möglich, den Pannenstreifen freihalten.
Diese Regeln zur Rettungsgasse thematisieren wir unter anderem mit unseren Schüler:innen im Verkehrskundeunterricht, auch VKU genannt. Dies ist ein vierteiliger Kurs, der für alle Lernfahrer:innen in der Schweiz obligatorisch ist. Die BLINK Fahrschule bietet regelmässige VKU mit einem modernen und abwechslungsreichen Lernkonzept an mehreren Standorten in der Deutschschweiz an. Falls du daran interessiert bist, kannst du einen VKU in deiner Nähe gleich online buchen:
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