Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Blink AG (nachfolgend «BLINK»). Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchte Leistungen in Kraft. Gültig ab 1. Juli 2020.
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
Die ausbildenden Fahrlehrer von BLINK sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung. BLINK unterstützt und beschäftigt teilweise Fahrlehrerpraktikanten, welche sich in der Ausbildung zum Fahrlehrer befinden. Diese begleiten die Kunden von BLINK gelegentlich während Lernfahrten im Beisein des Fahrlehrers. Sofern Fahrlehrerpraktikanten von BLINK selbstständig Fahrunterricht erteilen (ohne Anwesenheit von Fahrlehrer), wird der Kunde in jedem Fall darüber in Kenntnis gesetzt.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer. Alle Fahrschüler:innen haben die Möglichkeit, eine Probelektion zu beziehen (45min). Diese wird grundsätzlich normal verrechnet, wobei die Admin-/Versicherungspauschale erst bei der 2. Lektion anfällt.
Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrlektion mitzuführen. Ist der Ausweis nicht vorhanden oder wurde vergessen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Alternativ kann der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dafür benötigte Zeit geht zu Lasten des Kunden.
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp, SMS oder E-Mail abgemeldet werden. Achtung: Für Nothilfekurse und VKU gelten andere Bestimmungen! Abmeldungen, die nicht rechtzeitig erfolgen, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt (Ausnahme: mit Arztzeugnis). Bei Verspätungen ist BLINK umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Allfällig verlorene Zeit geht zu Lasten des Kunden. Sofern BLINK über die Verspätung nicht informiert, ist BLINK nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls vollumfänglich verrechnet.
Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von BLINK dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich BLINK vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Sämtliche Auto Fahrlektionen werden in dafür vorgesehenen und ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen (inkl. Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) durchgeführt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines gewöhnlichen Fahrzeugs kommen (Reparatur, Service, Panne etc.). Dadurch besteht kein Recht auf Kostenminderung. Motorrad-Fahrlektionen werden grundsätzlich auf dem Fahrzeug der Kunden durchgeführt.
Bei Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 90.– erhoben. Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt). Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden.
Die Preise für die Dienstleistungen von BLINK sind auf der Webseite ersichtlich. Sie können je nach Standort variieren. Die Preise sind bei Fahrlehrern und Fahrlehrerpraktikanten identisch. Es besteht die Möglichkeit ein vergünstigtes Starterpaket mit 10 Fahrlektionen à 45 Minuten zu kaufen. Das Paket kann bis spätestens nach der 1. Fahrlektion beantragt werden. Das Paket ist grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Nach Ablauf des Pakets kann es nicht erneuert werden und es gelten die regulären Preise.
Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen. Für die Prüfung inkl. Einfahren wird eine pauschale Gebühr erhoben, welche je nach Standort unterschiedlich hoch ausfallen kann. Sie entspricht ungefähr der Zeit, welche effektiv für die Prüfung (Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) aufgewendet wird.
Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion bargeldlos zu bezahlen. Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von BLINK sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 20 an. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. BLINK behält sich das Recht vor, Kunden zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich BLINK das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind. BLINK kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot folgende minimale bzw. maximale Teilnehmerzahl festgelegt:
Nothilfekurs: Min. 4 Teilnehmer, max. 12 Teilnehmer
Verkehrskundeunterricht: Min. 4 Teilnehmer, max. 12 Teilnehmer
Motorradgrundkurse (PGS): Min. 3 Teilnehmer, max. 5 Teilnehmer.
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist BLINK berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs von BLINK umgebucht.
Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB gelesen und verstanden zu haben sowie als Bestandteil des Kursvertrags vorbehaltlos zu akzeptieren. Anmeldungen sind nur online via Registrationsformular möglich. Sie sind verbindlich und werden bei Nichteinhalten vollumfänglich verrechnet. Nach der Anmeldung über das Registrationsformular erhält der Teilnehmer ein automatisches Bestätigungsmail und eine SMS (sofern Handynummer eingegeben wurde). Sollte dies innerhalb von 15 Minuten nach der Anmeldung nicht eingetroffen sein (bitte Spam-Ordner durchsuchen), ist mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen.
Anmeldung als Springer bei Nothilfekursen
Bei einem ausgebuchten Nothilfekurs bieten wir einen Springerplatz an. Als Springer ist man verpflichtet, am Kurs zu erscheinen. Sollten alle anderen angemeldeten Teilnehmer erscheinen, kann der Springer am Kurs nicht teilnehmen. Dies erfährt man erst vor Ort. In diesem Fall erhält er im Gegenzug einen Gutschein und einen sicheren Platz in einem nächsten beliebigen Kurs. Sonst gelten dieselben Bestimmungen.
Für Abmeldungen, Stornierungen oder Umbuchungen von Kursen gelten folgende Fristen:
VKU Kurse: Falls du nicht am VKU teilnehmen kannst, musst du dich mind. 72 Stunden vor Kursbeginn schriftlich per Mail oder WhatsApp abmelden oder den Termin umbuchen.
Nothilfekurse: Bei Nothilfekursen musst du dich mind. 48 Stunden vor Kursbeginn abmelden.
Motorradkurse: Bei Motorradkursen gilt eine Abmeldefrist bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn (1. Kursteil).
Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist der volle Betrag zu bezahlen für alle Kursteile. Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen sind nicht möglich. Bei Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden. Nur schriftliche Abmeldungen sind gültig. Abmeldebegründung wie «Mein Chef hat gesagt, ich muss arbeiten» oder «Ich habe vergessen, dass ich eine Prüfung habe» werden nicht als Grund akzeptiert.
Versäumte Kursteile (bspw. am Folgetag) können nicht nachgeholt werden. Es muss ein neuer Platz gebucht und somit der volle Kurspreis bezahlt werden.
Die Kursbestätigung für VKU und Motorradgrundkurse erfolgen elektronisch via SARI direkt an die Strassenverkehrsämter. Mit der elektronischen Übermittlung (bis spätestens 48h nach abgeschlossenem Kurs) gilt der Kurs als besucht und eine Prüfungsanmeldung ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich möglich. Eine allfällige zusätzliche Kursbescheinigung für die Teilnehmer kann auf Wunsch nach vollständigem Unterrichtsbesuch ausgestellt werden. Bei Motorradgrundkursen gibt es zudem nach erfolgreicher Absolvierung einen Stempel in den Lernfahrausweis, der die Kursteilnahme bestätigt. Quittungen können auf Wunsch ebenfalls per E-Mail ausgestellt werden.
Die Schulleitung oder die Instruktoren behalten sich vor, einen oder mehrere TeilnehmerInnen aus dem Unterricht begründet (z.B. Kursgeld nicht bezahlt oder Lernfahrausweis vergessen) auszuschliessen. Bei einem Ausschluss wird das Unterrichtsgeld nicht rückerstattet.
Im Kursgeld sind der Kursbesuch und die Kursunterlagen (inkl. Lehrmittel) gemäss Kursausschreibung enthalten. Die Kurskosten sind im Voraus zu bezahlen oder spätestens bei Kursbeginn des 1. Kursteil. Die Bezahlung des Kursgeldes ist Voraussetzung für die Kursteilnahme.
BLINK behält sich das Recht vor, aus organisatorischen und/oder wichtigen unvorhergesehenen Gründen (z.B. zu wenig Teilnehmer, Ausfall Kursleiter, höhere Gewalt etc.) Kurse zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder abzusagen. Im Speziellen bei Motorradkursen behält sich BLINK das Recht vor, infolge Schlechtwetter sowie insb. bei Temperaturen von unter 5 Grad Kurse abzusagen und bei Möglichkeit zu verschieben. Kann der Kursteilnehmer aufgrund der durch BLINK begründeten Kursabsage nicht am Kurs teilnehmen, kann er bei Möglichkeit den Kurs oder einzelne Kursteile zu einem späteren Zeitpunkt nachholen (ohne Gewähr). Für bereits absolvierte Kursteile besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Kann der Kursteilnehmer verpasste Kurse oder Kursteile nicht rechtzeitig vor Ablauf des Lernfahrausweises absolvieren oder nachholen, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung noch auf anderweitige Entschädigung. Die Kursteilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die benötigten Kurse innert der Gültigkeitsfrist ihres Lernfahrausweises zu absolvieren.
Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch. Wird dies durch einen Kursteilnehmer gewünscht, wird zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung Hochdeutsch gesprochen. Der Kursteilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, die deutsche Sprache zu beherrschen.
Für alle von BLINK organisierten und vermittelten Kurse und Veranstaltungen schliesst BLINK jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kursteilnehmer ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann BLINK nicht haftbar gemacht werden.
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit BLINK ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.