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Eine angehende Fahrschülerin schaut konzentriert auf ihre Kursunterlagen und lächelt.

Führerausweis 2027: Was sich ab 1. Januar ändert

Neuer Ablauf ab 1. Januar 2027. So bist du vorbereitet.

Du startest 2027 mit deinem Weg zum Führerausweis? Dann gilt für dich ein neuer Ablauf. Auf den 1. Januar 2027 wird die Fahrausbildung überarbeitet. Wir erklären dir, worauf du dich einstellen musst.

Die drei Änderungen im Überblick

Drei Dinge ändern sich gleichzeitig. Die grösste Umstellung betrifft die Reihenfolge: Der Verkehrskundeunterricht muss abgeschlossen sein, bevor du zur Theorieprüfung antrittst.

🔄 Reihenfolge
Die wichtigste Änderung bei der Reihenfolge: Der Verkehrskundeunterricht (VKU) muss neu bereits vor der Theorieprüfung abgeschlossen sein. Zudem wird für den VKU kein Lernfahrausweis mehr benötigt.
📚 Theorieprüfung
Neu 55 statt 50 Fragen. Zudem werden die offizielle Prüfungsfragen vom asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) überarbeitet und neu auch Inhalte aus dem VKU geprüft.
💻 Nachweise
Nothilfekurs und Sehtest werden digital ans Strassenverkehrsamt gemeldet

Betrifft dich die Umstellung?

Wenn du 2026 mit deiner Fahrausbildung beginnst, können für dich Übergangsbestimmungen gelten. Entscheidend kann unter anderem sein, wann dein Gesuch für den Lernfahrausweis bearbeitet und du zur Theorieprüfung zugelassen wirst.

Läuft deine Ausbildung über den Jahreswechsel, informierst du dich am besten bei deinem kantonalen Strassenverkehrsamt, welche Regelung in deinem Fall gilt.

💡 Wenn deine Ausbildung über den Jahreswechsel läuft

Für Personen, die ihren Ausbildungsprozess noch 2026 begonnen haben, gelten Übergangsbestimmungen. Je nachdem, wann die Zulassung zur Theorieprüfung erteilt wurde, kann die Theorieprüfung auch nach dem 1. Januar 2027 noch ohne vorgängigen VKU absolviert werden. Die genaue Anwendung klärst du am besten beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Oder du rufst uns an, wir helfen dir weiter: 031 539 10 65.

Dein Weg zum Führerausweis ab 2027

Sechs Schritte führen dich zum Führerausweis. Verändert haben sich die ersten drei. Ab Schritt vier bleibt alles wie bisher.

1. Gesuch einreichen

Zuerst reichst du beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons das Gesuch für den Lernfahrausweis ein. Nach der Bearbeitung erhältst du deine persönliche Ausweis- bzw. FABER-Nummer. Sie dient dazu, dich eindeutig zu identifizieren und deine absolvierten Ausbildungsschritte korrekt zu erfassen.

Gut zu wissen: Den Nothilfekurs kannst du bereits vorher absolvieren. Ist deine FABER-Nummer zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, kann sie nachträglich hinterlegt werden.

2. Zulassungskriterien erfüllen

Vier Dinge musst du abhaken, bevor du zur Theorieprüfung zugelassen wirst: den Nothilfekurs besuchen, einen Sehtest machen, ein Passfoto abgeben und den Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvieren. Der VKU ist der neue Punkt auf dieser Liste, da er neu vor der Theorieprüfung absolviert werden muss.

3. Theorieprüfung bestehen

Die Theorieprüfung absolvierst du beim Strassenverkehrsamt. Ab 2027 beantwortest du 55 statt bisher 50 Multiple-Choice-Fragen. Neu werden neben den bisherigen Theorieinhalten auch Inhalte aus dem VKU geprüft.

Bestehst du die Theorieprüfung und erfüllst alle weiteren Voraussetzungen, erhältst du deinen Lernfahrausweis.

4. Praktische Motorrad-Grundschulung machen

Dieser Schritt gilt nur, wenn du den Motorradausweis willst. Nach Erhalt des Lernfahrausweises bleiben dir vier Monate für den obligatorischen Grundkurs. Dort übst du Manöver, Fahrzeugbeherrschung und typische Situationen im Verkehr. An der Umstellung 2027 ändert sich hier nichts.

4. Fahrstunden nehmen

Mit dem Lernfahrausweis darfst du auf die Strasse. Deine Fahrlehrperson zeigt dir, worauf es ankommt: beobachten, Spur und Tempo wählen, Abstand halten und im Verkehr richtig entscheiden. Ob du die Prüfung mit Automat oder Schaltgetriebe ablegst, entscheidest du selbst, fahren darfst du danach beides. In einer Probelektion siehst du, wo du stehst.

Fahrpraxis sammeln

Zwischen den Fahrstunden lohnen sich private Lernfahrten. Sie festigen das Gelernte und bringen dir Routine. Fahre nur mit einer geeigneten Begleitperson und halte dich an die Regeln für Lernfahrten.

5. Praktische Führerprüfung bestehen

In der Prüfung zeigst du, dass du das Fahrzeug sicher beherrschst, die Regeln anwendest und Situationen richtig einschätzt. Bestehst du, erhältst du den Führerausweis auf Probe.

6. WAB-Kurs machen

Den WAB-Kurs musst du innerhalb von zwölf Monaten nach deiner Prüfung besuchen. Wir empfehlen ihn nach rund sechs bis neun Monaten, wenn du schon ohne Begleitung unterwegs warst. Im Kurs schaust du dein eigenes Fahrverhalten an und lernst, Gefahren früher zu erkennen.

Führerausweis auf Probe

Die Probezeit dauert drei Jahre, in dieser Zeit gelten strengere Regeln für dich. Läuft sie ohne Zwischenfälle ab und hast du den WAB-Kurs gemacht, erhältst du den unbefristeten Führerausweis.

Die gute Nachricht: Bis dahin ist es ein weiter Weg. Wer nach einem Fehlversuch gezielt an den eigenen Schwächen arbeitet, besteht in den allermeisten Fällen beim zweiten oder dritten Antritt.

Alle Schritte im Überblick

Vom Nothelferkurs bis zum WAB findest du jeden Schritt mit dem passenden Angebot von BLINK auf unserer Übersichtsseite.

Dein Weg zum Führerausweis

Der VKU rückt nach vorne

Der Verkehrskundeunterricht bereitet dich auf heikle Situationen im Strassenverkehr vor. Bisher hast du den Kurs erst besucht, als du schon fahren durftest. Ab 2027 kommt der VKU vor die Theorieprüfung und vor die erste Fahrstunde. So startest du mit mehr Wissen in beides.

Gleichzeitig wird der Kurs selbst überarbeitet. Es ist die erste grössere Revision seit rund 30 Jahren.

Thema

Bis Ende 2026

Ab 1. Januar 2027

Zeitpunkt

Nach der Theorieprüfung

Vor der Theorieprüfung

Gesamtdauer

8 Stunden

8 Stunden, unverändert

Aufteilung

4 Blöcke à 2 Stunden, verteilt auf mindestens 2 Tage

4 Blöcke a 2 Stunden, verteilt auf 4 Tage

Lernfahrausweis nötig

Ja

Nein

Theorieprüfung

50 Fragen und ohne VKU Prüfungsfragen

55 Fragen und mit VKU Prüfungsfragen

Neu im Kurs: Fahrerassistenzsysteme

Moderne Autos bremsen mit, halten die Spur und übernehmen einen Teil der Arbeit. Genau darum geht es im überarbeiteten VKU. Du lernst, was diese Systeme leisten, wo sie an ihre Grenzen kommen und weshalb die Verantwortung trotzdem bei dir bleibt. Dazu kommen die bekannten Themen rund um Gefahrenerkennung, Ablenkung, Recht und energieeffizientes Fahren.

💡 Gut zu wissen

Nach heutigem Stand ist Block 1 der Einstieg, die Blöcke 2 bis 4 kannst du in beliebiger Reihenfolge belegen. Die definitiven Vorgaben kommen von den Behörden. Die offiziellen Angaben zur Umstellung findest du auf fuehrerausweise.ch. Wir halten diesen Artikel aktuell, sobald alle Details feststehen.

Die Theorieprüfung wächst auf 55 Fragen

Neu hast du den VKU schon hinter dir, wenn du zur Theorieprüfung antrittst. Deshalb dürfen die Kursinhalte jetzt auch geprüft werden: Die Theorieprüfung wächst von 50 auf 55 Fragen. Darunter sind neu auch Fragen aus den vier Themengebieten des VKU:

  • Unfallgeschehen und Gefahrenerkennung. Wie Unfälle entstehen und woran du eine Gefahr früh erkennst.

  • Fahreignung, Fahrfähigkeit und Ablenkung. Müdigkeit, Medikamente und das Handy am Steuer.

  • Rechtliche Grundlagen und Fahrausbildung. Was für dich als Neulenkerin oder Neulenker gilt.

  • Umwelt und Energieeffizienz. Vorausschauend fahren und Sprit sparen.

Dahinter steht ein überarbeiteter Kompetenzenkatalog für die Basistheorie. Er ist die Grundlage für den offiziellen Fragenkatalog der asa und damit für alle Lern-Apps. Veröffentlicht wird er im September auf asa.ch. Achte beim Üben also darauf, dass deine App schon auf dem neuen Stand ist. Hilfreich ist auch ein Blick auf die häufigsten Fehler in der Theorieprüfung.

🎯 Wird die Prüfung schwieriger?

Es kommen mehr Themen dazu, schwerer wird sie deswegen nicht automatisch. Die neuen Fragen stammen aus dem VKU, den du kurz zuvor besucht hast. Wer dort aufmerksam mitmacht und danach regelmässig übt, ist gut aufgestellt.

Tipps für deine Theorieprüfung

Nothilfekurs und Sehtest werden digital

Zwei Nachweise musst du ab 2027 nicht mehr selbst einreichen. Bisher hast du dem Gesuch Kopien beigelegt: das Nothilfe-Zertifikat und die Bestätigung des Sehtests. Neu tragen Kursanbieter und Optiker die Ergebnisse digital ein und schicken sie direkt ans Strassenverkehrsamt.

Damit die Meldungen beim richtigen Gesuch ankommen, brauchst du die FABER-PIN. Du erhältst sie mit dem Gesuch und gibst sie im Nothelferkurs sowie beim Sehtest an. Für dich heisst das: Das Gesuch steht ab 2027 ganz am Anfang, erst danach buchst du Kurse und Sehtest.

Wie du den Lernfahrausweis online beantragst, erklären wir dir Schritt für Schritt.

Häufige Fragen

Was du jetzt tun kannst

  • Du bist noch 2026 zur Theorieprüfung zugelassen? Dann können für dich die bisherigen Bestimmungen gelten. Beachte die Übergangsregelungen deines kantonalen Strassenverkehrsamts.

  • Du startest 2027 mit deiner Fahrausbildung? Reiche zuerst das Gesuch für den Lernfahrausweis ein. Im Zusammenhang mit deinem Gesuch erhältst du deine FABER-Nummer, über die deine Ausbildungsnachweise zugeordnet werden. Absolviere anschliessend Nothilfekurs, Sehtest und VKU. Wichtig: Der VKU muss vor der Anmeldung zur Theorieprüfung abgeschlossen sein.

  • Deine Ausbildung läuft über den Jahreswechsel? Dann können Übergangsbestimmungen gelten. Informiere dich bei deinem kantonalen Strassenverkehrsamt, welche Regelung in deinem Fall gilt.

Der VKU ab 2027 vor der Theorieprüfung besuchen

Bei BLINK absolvierst du den Verkehrskundeunterricht an einem Standort in deiner Nähe. Ab 1. Januar 2027 gilt: Der VKU muss vor der Theorieprüfung abgeschlossen sein.

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