Seit 1. Januar 2021 ist es in der Schweiz bereits 17-Jährigen erlaubt, mit einer Begleitperson oder einer Fahrlehrperson das Autofahren zu lernen. Dazu brauchst du einen gültigen Lernfahrausweis und einen kurzen Überblick, zu den aktuellen Regeln. Voilà, wir beantworten dir hier die häufigsten Fragen zum Thema «Lernfahrausweis ab 17» und schon bald kannst du selbst losfahren!
Bereits zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag darfst du das Lernfahrgesuch online ausfüllen und beim Strassenverkehrsamt einreichen – auch die theoretische Prüfung kannst du zu diesem Zeitpunkt bereits ablegen. An deinem 17. Geburtstag bekommst du dann den Lernfahrausweis per Post zugeschickt.
Wenn du später dran bist, dann ist das auch kein Problem. Merke dir einfach: Wenn du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Geburtstag beantragst, musst du eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen. Das bedeutet, dass du frühestens nach einem Jahr die praktische Prüfung ablegen darfst und dich bis dahin mit Fahrlektionen bei einer Fahrschule und mit begleiteten, privaten Lernfahrten auf die Prüfung vorbereiten kannst.
Als Lernfahrer:in darfst du mit deinen Eltern oder auch anderen Verwandten, Freund:innen oder mit Bekannten fahren. Jede Person, die mindestens 3 Jahre lang einen gültigen (definitiven!) Führerausweis besitzt und das Alter von 23 Jahren erreicht hat, eignet sich als Begleitperson. Bei der Wahl des Autos solltest du besonders auf die Art der (elektrischen) Handbremse Acht geben, denn es sind nicht alle Auto für Lernfahrten zugelassen.
Während der Lernfahrten sollte deine Begleitperson versuchen, dir einen möglichst korrekten Fahrstil beizubringen. Das kann jedoch schwierig sein, da etwa 90 % der Verkehrsteilnehmer:innen glauben, dass sie überdurchschnittlich gute Fahrer:innen sind und das kann ja rechnerisch nun wirklich nicht sein... 😅 Wenn du die Kosten für die Fahrprüfung möglichst gering halten möchtest, dann empfehlen wir dir, vor deiner ersten privaten Lernfahrt einige Fahrstunden bei einer professionellen Fahrlehrperson zu nehmen. So lernst du von Anfang an die richtigen Abläufe und Regeln.
Es gibt viele Wege, wie du in deiner Fahrausbildung effizient lernen und so auch viel Geld sparen kannst. In unserem Magazin gibt es dazu einiges zu entdecken, beispielsweise den Beitrag «Lernphase effizient gestalten» oder «7 Tipps für die praktische Theorieprüfung».
Du darfst die praktische Autoprüfung erst frühestens ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum deines Lernfahrausweises ablegen.
Nein, der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz zulässig.
Es gibt verschiedene Gründe dafür, warum das Autofahren mit 17 Jahren erlaubt ist. Einer der Gründe ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Durch eine längere Fahrpraxis mit einer erfahrenen Begleitperson soll das Unfallrisiko auf den Strassen verringert werden. Je mehr Fahrten in Begleitung eines Führerscheininhabers stattfinden, desto sicherer fühlen sich die jungen Leute im Strassenverkehr.
Ein weiterer wichtiger Grund ist, dass einige Berufsausbildungen den Besitz eines Führerscheins voraussetzen. Wenn junge Menschen mit 18 Jahren eine Ausbildung beginnen möchten, bei der ein Führerschein erforderlich ist, sind sie im Vergleich zu ihren Mitbewerbern nicht mehr im Nachteil und können ihr berufliches Ziel schneller erreichen.
Auch in anderen Ländern ist das Autofahren mit 17 bereits erlaubt. Insbesondere in den USA wird das Modell des begleiteten Fahrens bereits seit vielen Jahren erfolgreich in einigen Bundesstaaten umgesetzt. Kanada, Frankreich und Deutschland haben ebenfalls eine ähnliche Regelung.
In Deutschland können Fahranfänger ebenfalls mit 17 Jahren den Führerschein machen. Dabei muss die Begleitperson jedoch in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein und mindestens 30 Jahre alt sein sowie eine Fahrerlaubnis von mindestens 5 Jahren besitzen.
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