Seit Januar 2021 darfst du bereits mit 17 Jahren deine ersten Lernfahrten machen! Ob bei einer Fahrschule oder lieber privat: Wir erklären dir, worauf du achten musst!
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Jetzt darfst du bereits im Alter von 17 Jahren mit dem Lernfahren beginnen! Im Vorfeld musst du dafür den Nothilfekurs absolvieren und den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons beantragen. Frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag darfst du dann die theoretische Prüfung ablegen. Für die praktische Prüfung musst du die 1-jährige Lernphase beachten, die für alle unter 20 Jahre gilt (hier zählt das Ausstellungsdatum des Lernfahrausweises).
Wenn du den Lernfahrausweis vor deinem 20. Lebensjahr erwirbst, dann musst du eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. In dieser Zeit darfst du Lernfahrten mit einer Begleitperson unternehmen, die mind. 23 Jahre alt und seit mehr als drei Jahren in Besitz eines Führerausweises ist.
Wenn du den Lernfahrausweis erst nach deinem 20. Geburtstag beantragst, dann entfällt für dich die 12-monatige Lernphase. Sobald du den VKU absolviert hast und genug Fahrpraxis gesammelt hast, darfst du die praktische Autoprüfung absolvieren.
Hast du Jahrgang 2003 und den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021 erhalten, dann gilt für dich die 1-jährige Lernphase nicht und du darfst direkt bzw. ab deinem 18. Geburtstag an die praktische Prüfung.
Damit du zum 17. Geburtstag mit der praktischen Fahrausbildung starten kannst, musst du zuerst den Nothelferkurs besuchen. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre lang gültig.
Danach kannst du, frühestens zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag, den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt deines Wohnsitzkantons beantragen. Dazu brauchst du noch einen Sehtest (kannst du gratis bei VIU machen) und ein farbiges Passfoto.
Sobald du das Gesuch eingereicht hast, kannst du dich für die Theorieprüfung anmelden, frühestens ein Monat vor deinem 17. Geburtstag. Mit der BLINK Theorie App lernst du dann effizient, immer und überall und bestehst die Prüfung ganz easy.
Sobald du die Theorieprüfung bestanden hast, bekommst du deinen Lernfahrausweis per Post zugeschickt. Wenn du zu diesem Zeitpunkt unter 20 Jahre alt bist, musst du die 1-jährige Lernphase durchlaufen. In dieser Zeit ist es wichtig, dass du dich gut auf die praktische Prüfung vorbereitest. Dazu empfehlen wir dir, die ersten Lernfahrten bei einer professionellen Fahrschule zu machen. So lernst du dir keine falschen Abläufe an. Sobald du etwas sicherer bist hinter dem Steuer, kannst du je länger je mehr auch Privatfahrten mit einer Begleitperson unternehmen und wertvolle Routine erlangen.
Bevor du dich dann für die praktische Prüfung anmelden kannst, musst du den VKU (Verkehrskundeunterricht) besuchen. Sobald du diesen absolviert hast, kannst du dich für die praktische Prüfung anmelden.
Hast du schliesslich die praktische Prüfung erfolgreich hinter dich gebracht, dann musst du nur noch innerhalb eines Jahres den obligatorischen WAB Kurs besuchen. Falls noch was unklar ist, dann besuche unsere Seite «Weg zum Führerausweis».
Die Theorieprüfung darfst du bereits einen Monat vor deinem 17. Geburtstag absolvieren. Nach bestandener Prüfung wird dir deinen Lernfahrausweis pünktlich zum Geburtstag zugestellt und du darfst deine erste Lernfahrt machen!