

Regeln, Begleitperson und Tipps für deine Lernfahrten.
Du hast deinen Lernfahrausweis in der Tasche und willst jetzt möglichst viel Fahrpraxis sammeln? Private Übungsfahrten sind der perfekte Weg, um zwischen den professionellen Fahrstunden Routine zu bekommen. Aber Achtung: Nicht jede:r darf dich begleiten, und es gelten klare gesetzliche Regeln. Wir erklären dir alles, was du über private Lernfahrten wissen musst.
Private Übungsfahrten (auch private Lernfahrten genannt) sind Fahrten, die du als Lernfahrer:in mit einer privaten Begleitperson durchführst. Im Gegensatz zu professionellen Fahrstunden mit einer Fahrlehrperson finden diese Fahrten im privaten Rahmen statt.
Der grosse Vorteil: Du kannst so oft und so lange üben, wie du willst, ohne für jede Stunde zu bezahlen. Das hilft dir, die Führerschein Kosten tief zu halten. Gerade für den Aufbau von Routine und Sicherheit sind private Übungsfahrten extrem wertvoll.
💡 Gut zu wissen
Private Übungsfahrten ersetzen nicht die professionellen Fahrstunden. Sie sind eine ideale Ergänzung, um das Gelernte zu vertiefen und Fahrpraxis zu sammeln. Die Kombination aus beidem bringt dich am schnellsten ans Ziel.
Nicht jede:r darf bei einer privaten Lernfahrt als Begleitperson neben dir sitzen. Das Schweizer Gesetz stellt klare Anforderungen. Deine Begleitperson muss alle folgenden Bedingungen erfüllen:
Anforderungen | Details |
Mindestalter | 23 Jahre |
Führerausweis | Seit mindestens 3 Jahren im Besitz der entsprechenden Kategorie (z.B. Kat. B für Auto). |
Kein Ausweisentzug | Der Führerausweis darf nicht entzogen sein. |
Kein Ausweis auf Probe | Der Führerausweis darf nicht auf Probe sein (kein Neulenker-Ausweis). |
Sitzplatz | Muss auf dem Beifahrersitz sitzen und die Handbremse leicht erreichen können (beachte die Regeln zur elektrische Handbremse bei Lernfahrten) |
Typische Begleitpersonen sind Eltern, ältere Geschwister, Grosseltern oder Freund:innen, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Erkundige dich vorher, ob deine Wunsch-Begleitperson wirklich alle Kriterien erfüllt.
👤 Achtung: Verantwortung der Begleitperson
Die Begleitperson trägt eine grosse Verantwortung. Sie muss jederzeit eingreifen können und ist bei Regelverstössen oder Unfällen mitverantwortlich. Deine Begleitperson sollte deshalb nüchtern, ausgeruht und aufmerksam sein.
In der Schweiz sind private Übungsfahrten im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) geregelt. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:
Du darfst erst mit einem gültigen Lernfahrausweis private Übungsfahrten machen. Diesen erhältst du nach bestandener Theorieprüfung – Voraussetzung dafür ist ein absolvierter Nothelferkurs. Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig.
Das blaue L-Schild (Lernfahrer-Schild) muss während jeder Lernfahrt gut sichtbar am Heck des Fahrzeugs angebracht sein. Es muss nach der Fahrt wieder entfernt werden.
✅ Erlaubt
Innerorts (Städte, Dörfer)
Ausserorts (Landstrassen)
Nebenstrassen und Quartierstrassen
Alle öffentlichen Strassen (ausser Autobahn)
⛔ Verboten
Autobahnen und Autostrassen
Nur mit professionellem:r Fahrlehrer:in erlaubt
Für Lernfahrer:innen gilt die 0,0-Promille-Grenze. Auch die Begleitperson muss nüchtern sein und darf die gesetzliche Promillegrenze von 0,5 Promille nicht überschreiten. Am besten trinkt auch die Begleitperson keinen Alkohol.
Das Fahrzeug muss ordnungsgemäss versichert sein. Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten. Informiere deine Versicherung, dass du mit dem Fahrzeug Lernfahrten durchführst. Bei manchen Versicherungen kann das die Prämie beeinflussen.
Damit deine privaten Fahrstunden wirklich etwas bringen, solltest du ein paar Dinge beachten. Hier unsere bewährten Tipps:
Bevor du privat übst, solltest du mindestens einige Fahrstunden bei einer professionellen Fahrlehrperson absolviert haben. So lernst du die Grundlagen korrekt und übernimmst keine Fehler von Anfang an. Bei BLINK findest du eine Fahrschule in deiner Nähe mit qualifizierten Fahrlehrer:innen.
Lieber 3-mal pro Woche 45 Minuten als einmal im Monat 3 Stunden. Regelmässiges Fahren hilft dir, Routine aufzubauen und das Gelernte zu festigen.
Beginne auf ruhigen Quartierstrassen und steigere dich langsam:
Ruhige Wohnquartiere und Nebenstrassen
Hauptstrassen mit wenig Verkehr
Innerorts in Städten und Dörfern
Kreisverkehr, Lichtsignalanlagen, Kreuzungen
Bergstrassen und kurvenreiche Strecken
Dichter Verkehr, Stosszeiten
Übe bewusst unterschiedliche Szenarien: Parkieren (seitwärts, vorwärts, rückwärts), Kreisel, Vortrittsregeln, Berg anfahren, Fahren bei Regen und Dunkelheit. Je mehr Situationen du vor der praktische Autoprüfung kennst, desto sicherer fühlst du dich.
Besprecht vor jeder Fahrt, was ihr üben wollt. Die Begleitperson sollte ruhig bleiben und klare Anweisungen geben, ohne dich zu verunsichern. Nach der Fahrt: gemeinsam besprechen, was gut lief und was du verbessern kannst.
💡 Optimale Kombination: Professionell + Privat
📋 Professionelle Fahrstunden
Neue Techniken lernen
Fehler korrigieren
Prüfungsvorbereitung
Autobahnfahrten
🚗 Private Übungsfahrten
Gelerntes vertiefen
Routine aufbauen
Verschiedene Strecken kennenlernen
Selbstvertrauen stärken
Viele Lernfahrer:innen und Begleitpersonen machen bei privaten Lernfahrten dieselben Fehler. Vermeide diese typischen Stolpersteine:
💡 Unser Rat
Besprich nach jeder privaten Übungsfahrt mit deinem:r Fahrlehrer:in, was du geübt hast. So kann er oder sie gezielt auf deine Fortschritte eingehen und dir neue Aufgaben für die nächste private Lernfahrt mitgeben.
Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis der entsprechenden Kategorie besitzen und dieser darf nicht auf Probe sein. Ausserdem darf die Begleitperson keinen Führerausweisentzug haben.
Nein, gesetzlich sind keine Fahrstunden vor privaten Übungsfahrten vorgeschrieben. Du brauchst nur einen gültigen Lernfahrausweis. Es wird aber dringend empfohlen, zuerst einige Fahrstunden bei einer professionellen Fahrlehrperson zu nehmen, damit du die Grundlagen sicher beherrschst.
Ja, ABER: Autobahnen und Autostrassen dürfen während privaten Lernfahrten erst genutzt werden, wenn die Lernfahrer:innen als prüfungsreif gelten. Das heisst, die Ausbildung ist so weit fortgeschritten, dass realistische Chancen bestehen, die praktische Führerprüfung zu bestehen. Ob dieser Ausbildungsstand erreicht ist, beurteilen die private Begleitperson oder die Fahrlehrerin bzw. der Fahrlehrer.
Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanzahl. Die meisten Fahrlehrer:innen empfehlen, regelmässig zwischen den professionellen Fahrstunden zu üben. 2 bis 3 private Lernfahrten pro Woche zu je 45 bis 60 Minuten sind ein guter Richtwert, um schnell Fortschritte zu machen.
Bei einem Unfall auf einer privaten Lernfahrt haftet grundsätzlich die Begleitperson, da sie die Verantwortung für die Fahrt trägt. Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Fahrzeugs deckt Schäden an Dritten. Wichtig: Informiere deine Versicherung vorab, dass Lernfahrten stattfinden.
Bereit für professionelle Fahrstunden?
Private Übungsfahrten sind super, aber mit BLINK lernst du die Technik von Profis. Kombiniere beides für den schnellsten Weg zum Führerschein.