Schon bald geht’s auf den Töff? ✌️ Die richtige Motorradausrüstung ist enorm wichtig und trägt zu deiner persönlichen Sicherheit bei. Helm, Hose & Co. können dich im Ernstfall vor schweren Verletzungen und Abschürfungen schützen. Denn anders als beim Autofahren hast du auf dem Motorrad kein schützendes Blech bzw. eine Knautschzone um dich herum.
Wir geben dir hier einen Überblick zu den empfohlenen und obligatorischen Kleidervorschriften, sodass du am ersten Tag des Grundkurses garantiert nicht mit kurzen Hosen dastehst! 😜
Gesetzlich ist beim Motorradfahren in der Schweiz nur das Tragen eines Motorradhelmes Pflicht. Auch während der Ausbildung (Grundkurs bzw. PGS) gibt es – abgesehen vom Motorradhelm – keine offiziellen Kleidervorschriften.
Für die praktische Fahrprüfung der Kat. A (beschränkt) resp. der Kat. A brauchst du jedoch zwingend eine vollständige Sicherheitsausrüstung. Natürlich wird empfohlen, diese bei jeder Fahrt – und nicht nur zum Prüfungstermin – zu tragen.
Wir empfehlen dir für den Grundkurs (PGS) folgende Motorradausrüstung – unabhängig von deiner Töff-Kategorie:
Motorradhelm mit Visier oder Brille (geprüft nach ECE Reglement 22)
Motorradhandschuhe oder Handschuhe aus abrieb- und reissfestem Material
Robuste Jacke oder Motorradjacke
Robuste Hose aus abrieb- und reissfestem Material oder Motorradhose
Festes Schuhwerk, z.B. Wander- oder Arbeitsschuhe oder Motorradstiefel
In der Schweiz ist gesetzlich nur das Tragen eines Motorradhelms vorgeschrieben. Um das Verletzungsrisiko bei einem Unfall zu reduzieren, wird jedoch für alle Motorradkategorien eine erweiterte Ausrüstung streng empfohlen. Diese sollte mindestens aus einem festen Schuhwerk (über die Knöchel), einer robusten Jacke und Hose (auch Jeanshose möglich) sowie Handschuhen bestehen.
Achtung: Wer sich ohne angemessene Motorradkleidung auf den Töff setzt, riskiert bei einem Unfall eine Leistungskürzung durch die Unfallversicherung.
Nein, Motorradstiefel gehören nicht zur Pflicht-Schutzkleidung in der Schweiz. Jedoch bieten spezielle Motorradstiefel, die auch den Knöchel und das untere Schienbein abdecken, optimalen Schutz.
Für den Roller (Kat. A1) eigenen sich auch normale Stiefel oder feste Schuhe, die über den Knöchel reichen. Darunter fallen beispielsweise Wander- oder Arbeitsschuhe – Turnschuhe oder Flipflops sind tabu!
Nein, auch ein Nierengurt ist von Gesetzes wegen kein Muss. Trotzdem tragen ihn die meisten Töfffahrer:innen. Er übernimmt eine stützende Funktion; so beugt ein Nierengurt Verspannungen vor und verbessert den Fahrkomfort auf längeren Strecken.
Dass ein Nierengurt die Nieren vor Erschütterungen, Vibrationen und Auskühlung schützt, ist ein Märchen. Trotzdem ist er eine sinnvolle Anschaffung für alle, die mit Motorrädern der Kat. A beschränkt resp. Kat. A unterwegs sind.