

Schilder, Zeichen und Regeln zum Parkieren in der Schweiz einfach erklärt.
Parkverbot vs. Halteverbot: Zwei Schilder, die in der Theorieprüfung und im Alltag regelmässig für Verwirrung sorgen. Der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot klingt simpel, hat aber Konsequenzen: Bussen von 40 bis 250 CHF drohen, wenn du die Zeichen falsch deutest.
In diesem Guide erklären wir dir die wichtigsten Regeln zum Parkieren in der Schweiz, zeigen dir alle relevanten Schilder und helfen dir, die Prüfung sicher zu bestehen. Egal, ob du gerade deine Fahrschule besuchst oder bereits den Ausweis hast.
Der zentrale Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot liegt in der Strenge: Beim Halteverbot ist absolut jedes Anhalten verboten. Beim Parkverbot darfst du hingegen kurz halten, allerdings nur für genau definierte Zwecke. Die folgende Tabelle fasst alle wichtigen Punkte zusammen:
Kriterium | Halteverbot | Parkverbot |
Signal | ❌ Rotes Kreuz | 🚫 Ein roter Strich |
Ein-/Aussteigen lassen | ❌ Verboten | ✅ Erlaubt |
Güterumschlag | ❌ Verboten | ✅ Erlaubt |
Warten im Fahrzeug | ❌ Verboten | ❌ Verboten (= Parkieren!) |
Busse | 80 – 120 CHF | 40 – 80 CHF |
Bodenmarkierung | Gelbe, durchgezogene Linie | Gelbe Linie mit Kreuzen |
🪧 Merkhilfe für die Schilder
Zähle die roten Striche auf dem Zeichen: Je mehr Striche, desto strenger das Verbot.
❌ (zwei Striche) = Alles verboten.
🚫 (ein Strich) = Nur Parkieren verboten.
Der wichtigste Schlüssel zum Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot sind die Schilder und Zeichen. In der Schweiz regelt die Signalisationsverordnung (SSV) zwei offizielle Signale: Beide zeigen einen blauen Hintergrund mit rotem Rand – aber die Anzahl der roten Striche macht den entscheidenden Unterschied:
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Schild für Parkverbot: Das Signal «Parkieren verboten» bedeutet, dass du dein Fahrzeug auf dieser Strassenseite nicht abstellen und verlassen darfst.
Kurzes Anhalten ist erlaubt, z.B. um Personen ein- oder aussteigen zu lassen oder etwas auszuladen. Das zählt nicht als Parkieren, sondern als Halten.
Neben den Signalen werden Halteverbot und Parkverbot auch durch gelbe Bodenmarkierungen als Zeichen angezeigt. Diese gelten unabhängig davon, ob zusätzlich ein Schild steht:
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Markierung für Parkverbot: Auf Parkverbotslinien darfst du nicht parkieren.
Die Regeln zum Parkieren in der Schweiz sind im Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrsregelnverordnung (VRV) festgelegt. Um den Unterschied richtig zu verstehen, musst du zuerst die gesetzlichen Definitionen kennen:
Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
- Art. 19 Abs. 1 VRV
Gemäss SVG und VRV ist das Halten auch ohne Zeichen an folgenden Orten verboten:
An unübersichtlichen Stellen (Kurven, Kuppen)
In Engpässen und neben Hindernissen
Weniger als 5 Meter vor Fussgängerstreifen
Weniger als 5 Meter vor und nach Kreuzungen
Auf Bahnübergängen und in Unterführungen
Wo Verkehrssignale oder Schilder verdeckt würden
Das Parkverbot in der Schweiz gilt überall, wo auch das Halteverbot besteht, plus zusätzlich an diesen Orten:
Auf Hauptstrassen ausserorts
Weniger als 20 Meter vor Bahnübergängen
Auf Brücken
Auf Radstreifen und Velostreifen
Vor Zufahrten zu Gebäuden und Grundstücken
Diese Regeln zum Parkieren in der Schweiz gelten immer – unabhängig davon, ob ein Schild oder Zeichen aufgestellt ist. Mehr zum Thema Verkehrsregeln und Prüfung findest du in unseren Tipps für die praktische Autoprüfung.
Verstösse gegen Halteverbot und Parkverbot können teuer werden. Hier die aktuellen Bussentarife:
Verstoss | Busse / Strafe |
Parkieren im Parkverbot (ohne Behinderung) | 40 CHF |
Parkieren im Parkverbot (mit Behinderung) | 80 CHF |
Parkieren oder Halten im Halteverbot | 80 – 120 CHF |
Parkieren auf Fussgängerstreifen | 120 CHF |
Parkieren vor Feuerwehrzufahrt | 120 CHF |
Mit Gefährdung oder wiederholtem Verstoss | bis 250 CHF oder Verzeigung |
💰 Achtung: Verzeigung möglich
Bei schweren Verstössen oder Wiederholung droht eine Verzeigung statt einer Ordnungsbusse. Das kann zu höheren Strafen und einem Eintrag im Strafregister führen.
Die Polizei darf Falschparker:innen in der Schweiz abschleppen lassen, wenn das Fahrzeug den Verkehr behindert oder gefährdet. Das Vorgehen muss verhältnismässig sein:
Zuerst wird eine Busse ausgestellt
Abschleppen wird angedroht
Nach längerer Zeit oder bei Behinderung (z.B. Durchfahrt versperrt) wird abgeschleppt
💰 Abschleppkosten
Bis zu 1'000 CHF plus Standgebühren. Diese Kosten musst du als Fahrzeughalter:in selbst tragen!
Rund um Parkverbot vs. Halteverbot kursieren hartnäckige Missverständnisse. Kennst du sie, vermeidest du unnötige Bussen:
❌ «3 Minuten im Parkverbot sind bussenfrei»
Falsch! Es gibt kein Zeitlimit. Ein Halt, der über das Ein-/Aussteigen hinausgeht, gilt ab der ersten Sekunde als Parkieren – und ist im Parkverbot verboten.
❌ «Solange ich im Auto sitze, halte ich nur»
Falsch! Blosses Warten im Fahrzeug gilt rechtlich als Parkieren, nicht als Halten. Egal ob der Motor läuft oder nicht – das ändert nichts an der Einstufung.
❌ «Kurz Gipfeli holen zählt noch als Halten»
Falsch! Nur das aktive Ein-/Aussteigenlassen von Personen oder direkter Güterumschlag zählt als Halten. Sobald du das Fahrzeug verlässt, um einzukaufen, parkierst du.
✅ «Güterumschlag kann länger dauern»
Stimmt! Ein Zürcher Gericht akzeptierte 35–40 Minuten für das Austauschen von Lufterfrischern auf mehreren Etagen als Güterumschlag. Entscheidend ist die aktive Tätigkeit, nicht die Dauer.
Mit diesen Tipps erkennst du den Unterschied zwischen den Schildern und Zeichen sicher, sowohl in der Theorieprüfung als auch im Alltag beim Parkieren in der Schweiz. Falls du dich noch auf die Theorie vorbereitest, hilft dir auch unser VKU Kurs.
Auf privaten Parkplätzen gelten andere Regeln, die Polizei ist hier nicht direkt zuständig:
Umtriebsentschädigung: 20 bis 50 CHF bei signalisiertem Verbot
Anzeige möglich: Bussen bis 2'000 CHF bei gerichtlichem Verbot
Abschleppen: Erlaubt, wenn verhältnismässig (z.B. Durchfahrt blockiert)
Die wichtigsten Fragen zum Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot, den Schildern und den Regeln zum Parkieren in der Schweiz:
Das Halteverbot (Signal 2.49, rotes Kreuz auf blauem Grund) verbietet jegliches Anhalten, auch kurz zum Ein- oder Aussteigen. Im Parkverbot (Signal 2.50, ein roter Strich auf blauem Grund) darfst du kurz halten, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen, oder für Güterumschlag. Parkieren ist dort aber verboten.
Das Halteverbot wird durch Signal 2.49 (rotes Kreuz auf blauem Grund) oder eine gelbe Zickzack-Linie am Strassenrand markiert.
Das Parkverbot zeigt Signal 2.50 (ein roter Strich auf blauem Grund) oder eine gelbe unterbrochene Linie. Beide Zeichen sind in der Signalisationsverordnung (SSV) geregelt.
In der Schweiz ist Parkieren überall dort verboten, wo auch ein Halteverbot gilt. Zusätzlich darf nicht auf Hauptstrassen ausserorts, weniger als 20 Meter vor Bahnübergängen, auf Brücken, auf Radstreifen und vor Zufahrten zu Gebäuden parkiert werden. Grundlage ist Art. 19 VRV.
Ja! Auch wenn du im Fahrzeug sitzt und der Motor läuft, gilt das rechtlich als Parkieren – nicht als Halten. Nur das aktive Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder direkter Güterumschlag zählt als Halten gemäss Art. 19 VRV.
Nein. Im Halteverbot ist jegliches Anhalten verboten – auch das kurze Aussteigenlassen von Personen. Suche dir dafür einen Bereich ohne Halteverbotszeichen.
Halteverbotslinie: Eine durchgezogene, gelbe Linie. Parkverbotslinie: Gelbe, gestrichelte Linie mit Kreuzen. Beide gelten als Zeichen / Markierung und zeigen die Verbotszone direkt am Fahrbahnrand an.
Der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot auf den Punkt gebracht:
Kennst du die Schilder, Zeichen und Regeln zum Parkieren in der Schweiz, bist du für die Theorieprüfung bestens vorbereitet.
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