

Alles, was du zum Vortritt am Fussgängerstreifen wissen musst
Wann haben Fussgänger:innen im Strassenverkehr eigentlich Vortritt? Kaum ein Thema sorgt für mehr Diskussionen zwischen Personen am Steuer und Leuten zu Fuss. Gilt der Vortritt immer? Welche Verkehrsregeln gelten beim Überqueren der Strasse? Und wie sieht es mit Velos auf dem Fussgängerstreifen aus?
In diesem Artikel erklären wir dir die Schweizer Vortrittsregeln einfach und praxisnah. Wichtiges Wissen für alle, die gerade ihre Fahrschule besuchen.
Die zentrale Frage rund um den Vortritt im Strassenverkehr lässt sich klar beantworten: Am ungeregelten Fussgängerstreifen (ohne Ampel) haben Fussgänger:innen immer Vortritt. Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig:
Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.
- Art. 6, Abs. 1 VRV
Im Klartext
Wenn du als Fahrzeuglenker:in einen Fussgängerstreifen siehst und ihn jemand erkennbar überqueren will, musst du anhalten. Der Vortritt am Fussgängerstreifen ist kein «kann», sondern ein «muss».
Dabei spielt das Wort «erkennbar» eine Schlüsselrolle. Fussgänger:innen zeigen ihre Absicht typischerweise durch:
Schritte in Richtung Fahrbahn oder Annäherung an den Fussgängerstreifen
Blickkontakt mit Fahrzeuglenker:innen
Warten am Trottoirrand, direkt vor dem Fussgängerstreifen
Körperhaltung, die darauf deutet, dass die Person über die Strasse möchte
⚖️ Wichtig: Gegenseitige Pflicht
Wer am Steuer sitzt, muss anhalten – aber auch Fussgänger:innen dürfen den Streifen nicht überraschend betreten. Beide Seiten tragen Verantwortung für die Sicherheit im Strassenverkehr.
Die Verkehrsregeln für Fussgänger:innen beim Überqueren einer Strasse sind im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) klar definiert. Es gibt konkrete Pflichten – nicht nur für Personen am Steuer, sondern auch für Fussgänger:innen selbst.
Die Fussgänger haben die Fahrbahn vorsichtig und auf dem kürzesten Weg zu überschreiten, nach Möglichkeit auf einem Fussgängerstreifen. Sie haben den Vortritt auf diesem Streifen, dürfen ihn aber nicht überraschend betreten.
- Art. 49, Abs. 2 SVG
Was bedeutet das konkret? Die Verkehrsregeln für Fussgänger:innen beim Überqueren der Strasse umfassen mehrere Punkte:
🚶 Pflichten für Fussgänger:innen
Fahrbahn auf dem kürzesten Weg überqueren
Nach Möglichkeit den Fussgängerstreifen benutzen
Streifen nicht überraschend betreten
Auf Verkehrssignale (Ampeln) achten
🚗 Pflichten für Fahrzeuglenker:innen
Geschwindigkeit vor dem Streifen mässigen
Vortritt gewähren, wenn Absicht erkennbar
Besondere Vorsicht bei Kindern und älteren Personen
Niemals auf dem Fussgängerstreifen überholen
Zusätzlich gilt ein übergeordneter Grundsatz, der das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer:innen regelt:
Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.
- Art. 26 SVG
Praxis-Tipp mit 👁👄👁:
Auch wenn du als Fussgänger:in den Vortritt hast, verzichte nie auf den Blickkontakt mit der fahrenden Person. Betrete den Fussgängerstreifen erst, wenn du sicher bist, dass das Fahrzeug wirklich anhält oder überhaupt anhalten kann. Jedes Fahrzeug hat einen Brems- und Reaktionsweg.

Velofahrer:innen müssen am Fussgängerstreifen absteigen und das Velo schieben
Das Thema Fussgängerstreifen und Velofahrer sorgt regelmässig für Unsicherheit. Die Regel ist jedoch einfach:
👉 Velofahrer:innen haben fahrend KEINEN Vortritt am Fussgängerstreifen.
Wie der Name «Fussgängerstreifen» bereits verrät, ist dieser Streifen Leuten zu Fuss vorbehalten. Velofahrer:innen müssen absteigen und das Velo über den Streifen schieben. Erst dann gelten sie als Fussgänger und geniessen den Vortritt.
🚲 Achtung bei fahrenden Velos:
Wer fahrend über den Fussgängerstreifen rollt, hat keinen Vortrittsanspruch. Bei einem Unfall kann das zur Mithaftung oder sogar zur Hauptschuld führen – auch wenn ein Auto nicht angehalten hat.
Trotzdem sind Autofahrer:innen im Bereich des Fussgängerstreifens zur besonderen Vorsicht verpflichtet. Vor allem wenn sich Kinder mit dem Velo dort aufhalten, gilt erhöhte Aufmerksamkeit (Art. 26, Abs. 2 SVG).
Eine der häufigsten Prüfungsfragen – auch an der praktischen Autoprüfung – lautet: Haben Fussgänger:innen immer Vortritt? Die Antwort ist ein klares Nein. Es gibt mehrere Situationen, in denen im Strassenverkehr kein Vortritt gilt:
Die wichtigsten Gesetzesartikel zum Thema Fussgänger:innen im Strassenverkehr und Vortritt haben wir für dich zusammengestellt. Diese Artikel solltest du für die Theorieprüfung kennen – sie sind auch Bestandteil des VKU Kurs:
Vortritt Fussgängerstreifen
Lenker müssen Fussgänger an ungeregelten Fussgängerstreifen den Vortritt gewähren.
Pflichten Fussgänger
Fussgänger müssen die Strasse vorsichtig überqueren; Fussgängersreifen nicht überraschend betreten.
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Besondere Vorsicht gegenüber Kindern, älteren und gebrechlichen Personen.
Verhalten gegenüber Fussgänger:innen
Rechtzeitig mässigen, nötigenfalls anhalten bei Fussgängerstreifen.
Begegnungszone
In der 20er-Zone haben Fussgänger generellen Vortritt.
Das Nichtgewähren des Vortritts am Fussgängerstreifen ist ein schwerer Verstoss. Neben den Bussen kommen weitere Kosten auf dich zu. Die Konsequenzen:
Ordnungsbusse: 250 CHF bis 500 CHF
ADMAS-Eintrag: Registrierung im Administrativmassnahmen-Register
Führerausweisentzug: Im Wiederholungsfall oder bei Gefährdung möglich.
Strafrechtliche Folgen: Bei Verletzung oder Tod drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.
Diese Fragen zum Thema Fussgänger im Strassenverkehr und Vortritt kommen regelmässig in der Theorieprüfung und im Fahrschul-Alltag vor:
Nein. Fussgänger:innen haben am ungeregelten Fussgängerstreifen (👉 ohne Ampel) Vortritt, sofern sie ersichtlich überqueren wollen. Abseits des Zebrastreifens, bei roter Ampel oder in der 30er-Zone ohne Fussgängerstreifen haben sie keinen Vortritt. In der Begegnungszone (20 km/h) geniessen sie hingegen generellen Vortritt.
Fussgänger:innen müssen die Fahrbahn vorsichtig und auf dem kürzesten Weg überqueren – nach Möglichkeit auf einem Fussgängerstreifen. Sie dürfen den Fussgängerstreifen nicht überraschend betreten und müssen Ampeln und Polizeianweisungen befolgen. Ausserhalb von Fussgängerstreifen haben sie keinen Vortritt und müssen auf den Verkehr Rücksicht nehmen.
Nein. Velofahrer:innen müssen am Fussgängerstreifen absteigen und das Velo schieben, um den Vortritt zu erhalten. Wer fahrend über den Fussgängerstreifen rollt, hat keinen Vortrittsanspruch und riskiert bei einem Unfall eine Mitschuld.
Wer den Vortritt am Fussgängerstreifen missachtet, muss mit einer Busse von 250 CHF bis 500 CHF rechnen. Dazu kommt ein ADMAS-Eintrag (Administrativmassnahmen-Register). Bei Wiederholung oder Gefährdung droht ein Führerausweisentzug, bei Verletzung oder Tod ein Strafverfahren.
Nein. An ampelgeregelten Fussgängerstreifen gilt die Signalisation. Der gesetzliche Vortritt (Art. 6 VRV) betrifft nur Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung – also ohne Ampel oder Polizeianweisung. Bei Rot müssen Fussgänger:innen warten.
👉 Für mehr Prüfungswissen: Hol dir die BLINK Theorie App!