Wer mit seinem Auto, Motorrad, Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen oder Camper auf den Autobahnen und Autostrassen der Schweiz fährt, braucht eine sogenannte «Autobahnvignette». Sie kostet 40 CHF und ist ein Jahr gültig. Neu gibt es neben der Klebevignette auch eine E-Vignette zu kaufen.
Bisher musste man die klassische Klebevignette gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe aufkleben. Sie war somit strikt an das Fahrzeug gebunden. Seit August 2023 wird zusätzlich eine E-Vignette angeboten.
Diese ist digital registriert und mit dem Kontrollschild verknüpft. Sie bietet also etwas mehr Flexibilität, da sie online gekauft und – bei einer Wechselnummer – übertragen werden kann. Ein Wechsel der aktuellen Klebevignette 2023 zur E-Vignette ist nicht möglich. Erst ab dem 1. Dezember 2023 ist die Vignette für das Jahr 2024 erhältlich.
Die E-Vignette für die Autobahn kostet gleich viel wie die Klebevignette: 40 CHF. Auch in der elektronischen Form sind leider keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten, sondern nur Jahresvignetten erhältlich. Wer ohne Vignette auf Schweizer Autobahnen fährt, riskiert eine Busse von 200 CHF und muss zusätzlich eine Vignette kaufen.
Die herkömmliche Autobahnvignette als Sticker bekommst du an den Tankstellen, am Postschalter und bei den Zollstellen an der Grenze. Die elektronische Vignette kann über www.e-vignette.ch bezogen werden.
Grundsätzlich sind in der Schweiz alle Motorfahrzeuge (auch Anhänger), welche die Autobahnen und Autostrassen nutzen, vignettenpflichtig. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3.5 Tonnen unterliegen der Schwerverkehrsabgabe und werden anders besteuert.
Eine Vignette für ein Jahr, egal ob Klebevignette oder E-Vignette, kostet 40 CHF. In der Schweiz sind leider keine Kurzzeitvignetten erhältlich.
Eine Autobahnvignette ist jeweils 14 Monate gültig; vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Es gibt Klebevignetten und E-Vignetten. Du kannst selbst entscheiden, in welcher Form du sie kaufen möchtest. Beide haben dieselbe Gültigkeitsdauer (max. 14 Monate) und den gleichen Verkaufspreis (40 CHF).
Ja, du musst trotzdem für 40 CHF eine Vignette kaufen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern bietet die Schweiz leider keine Kurzzeitvignetten an.
Nein, das ist nicht erlaubt! Das Ablösen einer aktuellen Klebevignette und das Anbringen auf andere Fahrzeuge ist verboten. Wenn du eine Klebevignette ablöst, ist sie sofort ungültig.
Bei einer Wechselnummer teilen sich zwei Fahrzeuge ein Nummernschild. So kann man Steuern sparen und muss weniger Versicherungsprämie bezahlen, als wenn beide Fahrzeuge einzeln einlöst sind. Jedoch dürfen nie beide Fahrzeuge gleichzeitig unterwegs sein. Mit der E-Vignette muss jetzt neu nur noch eine Vignette für beide Fahrzeuge – bzw. das gemeinsame Nummernschild – gelöst werden.