Ab dem Einreisedatum in die Schweiz hast du ein Jahr Zeit, deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerschein umschreiben zu lassen. Alle Bürger:innen ausserhalb von EU- oder EFTA-Staaten müssen dafür eine offizielle Kontrollfahrt absolvieren. Wir unterstützen dich bei der Vorbereitung auf deine Kontrollfahrt – mit einer hohen Erfolgsquote und zeitlich flexiblen Fahrlektionen!
Wenn du als Ausländer:in in der Schweiz wohnst, kannst du während 12 Monaten ab deinem Einreisedatum (Datum auf der Aufenthaltsbewilligung) deinen ausländischen Führerausweis gebrauchen. Nach Ablauf dieser Frist darfst du aber keine Fahrzeuge mehr lenken und musst deinen ausländischen Führerschein in einen schweizerischen Führerschein umwandeln lassen.
➡️ Je nach Ausstellungsland des Führerscheins ist für den Umtausch eine Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt nötig!
Was ist eine Kontrollfahrt?
Eine Kontrollfahrt ist ein Instrument zur «Klärung der Fahreignung» von Personen mit ausländischem Führerausweis, Senior:innen oder Fahrzeugführer:innen mit medizinischen Einschränkungen.
Während der Fahrt überprüft ein:e Expert:in des Strassenverkehrsamts die nötigen Kenntnisse über die Schweizer Verkehrsregeln und ob die Person das Fahrzeug sicher führen kann. Zudem werden immer mind. zwei Manöver geprüft. Die Kontrollfahrt ist kostenpflichtig und geht immer zu Lasten des Führerausweisinhabers.
Berufsmässiges Führen von Motorfahrzeugen
Du willst in der Schweiz beruflich Fahrzeuge führen, z.B. als Lastwagenfahrer:in? Dann musst du vor deiner ersten berufsmässigen Fahrt den Führerschein der entsprechenden Kategorie umwandeln lassen und dich um eine allfällige Bewilligung kümmern (bei berufsmässigem Personentransport).
An einer Zusatztheorieprüfung musst du zudem nachweisen, dass du die in der Schweiz geltenden Bestimmungen (z.B. Arbeits- und Ruhezeiten) kennst. Diese Prüfung erfolgt am Computer und kann in einer von drei Landessprachen (D, F, I) abgelegt werden.
Grundsätzlich sind Bürger:innen aus einem EU- oder EFTA-Staat von einer Kontrollfahrt befreit und müssen den ausländischen Führerausweis spätestens ein Jahr nach Einreisedatum umschreiben lassen. Die nachfolgende Länderliste gibt dir eine genaue Übersicht:
Wenn du den Führerausweis aus einem der folgenden Länder besitzt, dann kannst du alle Kategorien ohne Kontrollfahrt / Prüfung umschreiben lassen:
Belgien | Italien | Polen |
Bulgarien | Kroatien | Portugal |
Dänemark | Lettland | Rumänien |
Deutschland | Liechtenstein | Schweden |
Estland | Litauen | Slowakei |
Finnland | Luxemburg | Slowenien |
Frankreich | Malta | Spanien |
Griechenland | Niederlande | Tschechische Republik |
Grossbritannien | Norwegen | Ungarn |
Irland | Österreich | Zypern |
Island |
Wenn du den Führerausweis aus einem der folgenden Länder besitzt, dann kannst du die Kategorien A (Motorrad) und B (Auto) ohne Kontrollfahrt / Prüfung umschreiben lassen:
Andorra | Marokko | Singapur |
Australien | Monaco | Taiwan* |
Israel | Neuseeland | Tunesien |
Japan | San Marino | USA |
Kanada | Südkorea |
*gilt nur für die Kategorien A1 und B
Damit du dich in der Schweiz für eine Kontrollfahrt anmelden kannst, musst du ein Gesuchsformular einreichen. Je nach Wohnkanton ist die Prozedur unterschiedlich, deshalb informiere dich bitte beim kantonalen Strassenverkehrsamt. In den meisten Fällen findest du das Gesuchsformular online unter dem Namen «Gesuch für Umtausch eines ausländischen Führerausweises» auf der Webseite des Strassenverkehrsamts.
Zusätzlich zum Formular brauchst du folgende Unterlagen:
Ausländischer Führerausweis im Original
Pass oder einen anderen Identifikationsnachweis (im Original)
Ausländerausweis oder Schriftenempfangsschein (Kopie genügt)
Farbiges Passfoto (35 × 45 mm)
Sehtest von einem Optiker (direkt auf dem Gesuchsformular auszufüllen)
Mit diesen Unterlagen sowie dem ausgefüllten Gesuchsformular gehst du persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons vorbei.
Nach dem Einreichen des Gesuchsformulars hast du drei Monate Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren. In der Regel kannst du diese Frist nicht verlängern.
Fahrlektionen zur Vorbereitung sind nicht obligatorisch. Wir empfehlen dir aber, deine Fahrkenntnisse bei einer Fahrschule in deiner Region überprüfen zu lassen. Der Aufwand für eine saubere Kontrollfahrt-Vorbereitung ist minimal im Vergleich zu einem Neustart bei Nichtbestehen.
Die Fahrt dauert in der Regel 45 - 60 Minuten und es werden verschiedene Strecken (innerorts, ausserorts und Autobahn) befahren. Der Experte resp. die Expertin beachtet und bewertet folgende Punkte:
einwandfreie Fahrzeugbedienung
vorausschauende Fahrweise
Kenntnisse der Verkehrs- und Vortrittsregeln
korrektes Einspuren
Fahren nach Wegweisern
Befahren von Autostrassen und Autobahnen
Notbremsung, Parkieren (vorwärts, rückwärts, seitlich), Wenden, Rückwärtsfahren
Es werden immer mindestens zwei Manöver geprüft; eine davon ist die Notbremsung.
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Eine Probelektion dauert 45 Minuten. Es entstehen keine weiteren Kosten für dich. Du kannst dich danach gerne für ein Abo entscheiden.
Je nach Kanton sind die Kosten und Gebühren für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises unterschiedlich. Allgemein musst du jedoch mit Kosten von etwa 250 CHF rechnen, die sich aus folgenden Punkten ergeben:
Umtauschgebühr (ca. 70 CHF)
Aushändigung eines schweizerischen Führerausweises (ca. 50 CHF)
Erstellung einer Bewilligungskarte (ca. 20 CHF)
Kontrollfahrt Schweiz (ca. 100 CHF)
Die praktischen Fahrstunden, die du als Vorbereitung für die Kontrollfahrt nimmst, kosten gleich viel herkömmliche Fahrlektionen.
Ist deine Umtauschfrist abgelaufen? Es ist noch nicht zu spät!
Deine Fahrberechtigung verfällt nach einem Jahr – ab diesem Zeitpunkt darfst du nicht mehr fahren. Du hast jedoch die Möglichkeit, deinen ausländischen Führerausweis auch nach Ablauf dieses Jahres noch umzutauschen.
Innerhalb von fünf Jahren hast du normalerweise keine Probleme mit dem Umtausch. Wenn du deinen ausländischen Führerausweis später als fünf Jahre nach deiner Einreise umtauschen möchtest, kann eine Kontrollfahrt angeordnet werden (obwohl du im Besitz eines Führerscheins aus einem EU- resp. EFTA-Staat bist, der von der Kontrollfahrt befreit ist).
In der Deutschschweiz finden die Kontrollfahrten auf Deutsch statt. Deine Deutschkenntnisse müssen also ausreichen, um Richtungsangaben und Manöver zu verstehen und umzusetzen.
Ausländischer Führerausweis im Original
Ein betriebssicheres Fahrzeug inkl. Fahrzeugausweis
Identifikationspapiere (Pass, Ausländerausweis, ID) im Original
Einladung zur Kontrollfahrt
Ja, klar. Du kannst die Kontrollfahrt mit einem Automaten oder einem geschalteten Auto absolvieren. Wenn du die Prüfung bestehst, dann darfst du nachher auch manuell geschaltete Fahrzeuge lenken.
Falls du die Kontrollfahrt nicht bestehst, dann wird dir dein ausländischer Führerausweis vom Strassenverkehrsamt entzogen bzw. aberkannt. Die Kontrollfahrt kannst du nicht wiederholen (gemäss Art. 29 Verkehrszulassungsverordnung). Um einen Schweizer Führerschein zu erhalten, musst du dann den regulären Prozess durchlaufen: Nothelferkurs, Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskundeunterricht, Fahrlektionen und praktische Fahrprüfung.
Wenn du unentschuldigt nicht an der Kontrollfahrt erscheinst, dann gilt sie ebenfalls als nicht bestanden.
Für den Entzug ist das Strassenverkehrsamt (Abteilung für Administrativmassnahmen) verantwortlich. Die Führerscheine aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA erhalten immer den Vermerk «für das Gebiet der Schweiz ungültig». Wenn der du ausdrücklich zustimmst, kann der Führerschein auch vernichtet werden.
Liebes BLINK Team, ich habe ein paar Fragen zum Thema Kontrollfahrt und freue mich auf eure Kontaktaufnahme.
Lieber klassisch per Telefon?
Kein Problem! Du erreichst uns unter
031 539 10 65.