Stand: 06.05.2024
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Blink AG (nachfolgend “BLINK”). Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchte Leistungen in Kraft.
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
Die ausbildenden Fahrlehrer von BLINK sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung. Dies betrifft auch sämtliche externen Partner Fahrlehrer von BLINK, welche im Auftragsverhältnis für BLINK arbeiten und Dienste von BLINK übernehmen. BLINK unterstützt und beschäftigt teilweise Fahrlehrerpraktikanten, welche sich in der Ausbildung zum Fahrlehrer befinden. Diese begleiten die Kunden von BLINK gelegentlich während Lernfahrten im Beisein des Fahrlehrers. Sofern Fahrlehrerpraktikanten von BLINK selbständig Fahrunterricht erteilen (ohne Anwesenheit von Fahrlehrer), wird der Kunde in jedem Fall vorgängig darüber in Kenntnis gesetzt und um sein Einverständnis gefragt.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechungen inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer. Alle Fahrschüler:innen haben die Möglichkeit, eine vergünstigte Probelektion zu beziehen (45min), wenn dies explizit gewünscht wird. Diese wird grundsätzlich normal verrechnet, wobei die Admin-/Versicherungspauschale erst bei der 2. Lektion anfällt.
Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrlektion mitzuführen. Ist der Ausweis nicht vorhanden oder wurde vergessen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Alternativ kann der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dafür benötigte Zeit geht zu Lasten des Kunden.
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich per WhatsApp, SMS oder E-Mail abgemeldet werden. Achtung: Für Nothilfekurse und VKU gelten andere Bestimmungen! Abmeldungen, die nicht rechtzeitig erfolgen, werden grundsätzlich in Rechnung gestellt (Ausnahme: mit Arztzeugnis). Bei Verspätungen ist BLINK umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Allfällig verlorene Zeit geht zu Lasten des Kunden. Sofern BLINK über die Verspätung nicht informiert, ist BLINK nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls vollumfänglich verrechnet.
Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von BLINK dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich BLINK vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Sämtliche Fahrlektionen werden in dafür vorgesehenen und ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen (inkl. Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) durchgeführt.
Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines gewöhnlichen Fahrzeugs kommen (Reparatur, Service, Panne etc.). Dadurch besteht kein Recht auf Kostenminderung. Motorrad-Fahrlektionen werden grundsätzlich auf dem Fahrzeug der Kunden durchgeführt.
Einzelne Fahrzeuge können mit Dashcams ausgestattet sein. Aufnahmen werden grundsätzlich nur temporär gespeichert und anschliessend automatisch wieder gelöscht bzw. überschrieben. Ohne die explizite Einwilligung des Schülers ist es nicht erlaubt, Aufnahmen zu erstellen, zu speichern oder zu verwenden, auf denen der Schüler erkennbar ist. Dies umfasst sowohl visuelle als auch akustische Aufzeichnungen. Die Nutzung solcher Aufnahmen zu Schulungs-, Sicherheits- oder Marketingzwecken bedarf einer klaren und nachweisbaren Zustimmung der abgebildeten oder aufgezeichneten Personen.
Einzelne Fahrzeuge können zudem Fahrzeugtracker von autoSense enthalten. Diese dienen der Aufzeichnung von Routen, welche für Schulungszwecke verwendet und dem Schüler via myBLINK zur Verfügung gestellt werden.
Zu Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 90.– erhoben. Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt). Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden.
Die Preise für die Dienstleistungen von BLINK sind auf der Webseite ersichtlich. Sie können je nach Standort variieren. Die Preise sind bei Fahrlehrern und Fahrlehrerpraktikanten identisch. Es besteht die Möglichkeit, vergünstigte Paketangebote mit 5 oder 10 Fahrlektionen à 45 Minuten zu kaufen. Die Pakete sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Nach Ablauf eines Pakets gelten die regulären Preise, sofern nicht rechtzeitig ein neues Paket gekauft wird. Restguthaben aus Paketen kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.
BLINK Credits können für alle Dienstleistungen von BLINK eingelöst werden (Partnerangebote wie z.B. WAB Kurs ausgeschlossen). Die Credits verfallen 2 Jahre nach der letzten Aktivität (z.B. Nothelferkurs).
Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen. Für die Prüfung inkl. Einfahren wird eine pauschale Gebühr erhoben, welche je nach Standort unterschiedlich hoch ausfallen kann. Sie entspricht ungefähr der Zeit, welche effektiv für die Prüfung (45min Einfahren, Vorbereitung, Prüfung, Abschluss und Rückfahrt) aufgewendet wird. Die Kosten seitens Strassenverkehrsamt sind in der Prüfungspauschale nicht inkludiert und werden vom Strassenverkehrsamt separat in Rechnung gestellt.
Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion bargeldlos zu bezahlen. Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von BLINK sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 20 an. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. BLINK behält sich das Recht vor, Kunden zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich BLINK das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind. BLINK kann nicht für Drittforderungen (z.B. Prüfungsgebühren vom Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.
Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot folgende minimale bzw. maximale Anzahl Teilnehmende festgelegt:
Nothilfekurs: Mind. 4 Teilnehmende, max. 12 Teilnehmende
Verkehrskundeunterricht: Mind. 4 Teilnehmende, max. 12 Teilnehmende
Motorradgrundkurse (PGS): Mind. 3 Teilnehmende, max. 5 Teilnehmende.
Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Anzahl an Teilnehmenden ist BLINK berechtigt, den Kurs ohne Entschädigungsfolge abzusagen. In diesem Fall wird das Kursgeld zurückerstattet, erlassen oder für einen anderen Kurs von BLINK umgebucht.
Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmende die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB gelesen und verstanden zu haben sowie als Bestandteil des Kursvertrags vorbehaltlos zu akzeptieren. Anmeldungen sind nur online via Registrationsformular möglich. Sie sind verbindlich und werden bei Nichteinhalten vollumfänglich verrechnet. Nach der Anmeldung über das Registrationsformular erhält der Teilnehmende ein automatisches Bestätigungsmail und eine SMS (sofern Handynummer eingegeben wurde). Sollte dies innerhalb von 15 Minuten nach der Anmeldung nicht eingetroffen sein (bitte Spam-Ordner durchsuchen), ist mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen.
Anmeldung als Springer bei Nothilfekursen
Bei einem ausgebuchten Nothilfekurs bieten wir einen Springerplatz an. Als Springer ist man verpflichtet, am Kurs zu erscheinen. Sollten alle anderen angemeldeten Teilnehmenden erscheinen, kann der Springer am Kurs nicht teilnehmen. Dies erfährt man erst vor Ort. In diesem Fall erhält er im Gegenzug einen Gutschein und einen sicheren Platz in einem nächsten beliebigen Kurs. Sonst gelten dieselben Bestimmungen.
Für Abmeldungen oder Umbuchungen von Kursen gelten folgende Bedingungen:
VKU Kurse:
Bis 72h vor Kursbeginn = 20 CHF Umtriebsgebühr (20 CHF Gutschein für neuen Kurs)
< 72h vor Kursbeginn = Voller Kurspreis geschuldet (50 CHF Gutschein für neuen Kurs)
Nothilfekurse:
Bis 48h vor Kursbeginn = 20 CHF Umtriebsgebühr (20 CHF Gutschein für neuen Kurs)
< 48h vor Kursbeginn = Voller Kurspreis geschuldet (50 CHF Gutschein für neuen Kurs)
Motorradkurse:
Bis 7 Tage vor Kursbeginn = 20 CHF Umtriebsgebühr (20 CHF Gutschein auf neuen Kurs)
< 7 Tage vor Kursbeginn = Voller Kurspreis geschuldet (50 CHF Rabatt auf neuen Kurs pro Kursteil)
Abmeldungen und Umbuchungen sind schriftlich per Mail oder WhatsApp mitzuteilen. Versäumte Kurse sind vollumfänglich zu bezahlen. Bei Krankheit oder Unfall muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden, damit keine Kosten entstehen. Nur schriftliche Abmeldungen sind gültig. Abmeldegründe wie «Mein Chef hat gesagt, ich muss arbeiten» oder «Ich habe vergessen, dass ich eine Prüfung habe» werden nicht akzeptiert.
Versäumte Kursteile (bspw. am Folgetag) können nicht nachgeholt werden. Es muss ein neuer Platz gebucht und somit der volle Kurspreis bezahlt werden.
Die Kursbestätigung für VKU und Motorradgrundkurse erfolgen elektronisch via SARI direkt an die Strassenverkehrsämter. Mit der elektronischen Übermittlung (bis spätestens 48h nach abgeschlossenem Kurs) gilt der Kurs als besucht und eine Prüfungsanmeldung ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich möglich. Eine allfällige zusätzliche Kursbescheinigung für die Teilnehmenden kann auf Wunsch nach vollständigem Unterrichtsbesuch ausgestellt werden. Bei Motorradgrundkursen gibt es zudem nach erfolgreicher Absolvierung einen Stempel in den Lernfahrausweis, der die Kursteilnahme bestätigt. Quittungen können auf Wunsch ebenfalls per E-Mail ausgestellt werden.
Die Kursbestätigung für Nothilfekurse (Nothilfeausweis resp. Nothilfezertifikat) kann nach Kursende im myBLINK während sechs Jahren (bis zum Ablaufdatum) jederzeit und kostenfrei heruntergeladen werden. Es werden keine schriftlichen Kursbestätigungen im Nothilfekurs abgegeben.
Die Schulleitung oder die Instruktoren behalten sich vor, einen oder mehrere Teilnehmende aus dem Unterricht begründet (z.B. Kursgeld nicht bezahlt, Lernfahrausweis vergessen, Fahrunfähigkeit, Verspätung von mehr als 15 Minuten, Kursvoraussetzungen nicht erfüllt wie z.B. eLearning nicht abgeschlossen usw.) auszuschliessen. Bei einem Ausschluss wird das Unterrichtsgeld nicht rückerstattet.
Im Kursgeld sind der Kursbesuch und die Kursunterlagen (inkl. Lehrmittel) gemäss Kursausschreibung enthalten. Die Kurskosten sind im Voraus zu bezahlen oder spätestens bei Kursbeginn. Die Bezahlung des Kursgeldes ist Voraussetzung für die Kursteilnahme.
Bei Kursen, die beim Strassenverkehrsamt angemeldet werden müssen, entsteht bei nicht fristgerechter Bezahlung eine Umtriebsgebühr von 20 CHF.
BLINK behält sich das Recht vor, aus organisatorischen und/oder wichtigen unvorhergesehenen Gründen (z.B. zu wenig Teilnehmende, Ausfall Kursleiter, höhere Gewalt etc.) Kurse zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben, den Durchführungsort zu ändern oder abzusagen. Im Speziellen bei Motorradkursen behält sich BLINK das Recht vor, infolge Schlechtwetter sowie insb. bei Temperaturen von unter 5 Grad Kurse abzusagen und bei Möglichkeit zu verschieben. Kann der Kursteilnehmende aufgrund der durch BLINK begründeten Kursabsage nicht am Kurs teilnehmen, kann er bei Möglichkeit den Kurs oder einzelne Kursteile zu einem späteren Zeitpunkt nachholen (ohne Gewähr). Für bereits absolvierte Kursteile besteht weder Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes noch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Kann der Kursteilnehmende verpasste Kurse oder Kursteile nicht rechtzeitig vor Ablauf des Lernfahrausweises absolvieren oder nachholen, besteht weder Anspruch auf Rückerstattung noch auf anderweitige Entschädigung. Die Kursteilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die benötigten Kurse innert der Gültigkeitsfrist ihres Lernfahrausweises zu absolvieren.
Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch. Wird dies durch einen Kursteilnehmenden gewünscht, wird zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung Hochdeutsch gesprochen. Der Kursteilnehmende bestätigt mit seiner Anmeldung, die deutsche Sprache zu beherrschen.
Für alle von BLINK organisierten und vermittelten Kurse und Veranstaltungen schliesst BLINK jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Kursteilnehmende ist für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann BLINK nicht haftbar gemacht werden.
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.
Für die gemieteten Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 1000.00/Schadenfall. Im Schadenfall haftet der Mieter für den Selbstbehalt. Fahrer und Mitfahrer (ausser Fahrlehrer) sind nicht gegen Unfall versichert. Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom Mieter gefahren werden. Dieser haftet vollumfänglich für jegliche Beschädigung oder bei Verlust. In beiden Fällen ist der Blink AG spätestens bei der Rückgabe Meldung zu machen. Der Mieter verzichtet durch das Lesen und sein Einverständnis der vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGBs) auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der Blink AG. Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Strassenverkehrsvorschriften. Das Fahrzeug muss gewaschen und getankt zurückgebracht werden.
Das gemietete Fahrzeug darf nur mit einem Lernfahr- oder Führerausweis der entsprechenden Kategorie gefahren werden. Zudem muss der Mieter in der Lage sein, das Fahrzeug selbständig zu bedienen. Bei Motorradgrundkursen, muss der Mieter bereits Fahrpraxis nachweisen können, ansonsten wird ihm die Teilnahme verweigert.
BLINK bietet selbst keine WAB Kurse an. BLINK ist Partnerin der TCS Training & Freizeit AG und bietet deren WAB Kurse auf der eigenen Webseite an. Die Anmeldung erfolgt dabei direkt über die Webseite der TCS Training & Freizeit AG, wobei die AGB’s der TCS Training & Freizeit AG akzeptiert werden. BLINK erhält vom TCS die Daten der Anmeldungen über, welche über die Webseite von BLINK gelaufen sind. Darauf sind sämtliche Daten ersichtlich, welche im Zusammenhang mit der Anmeldung erforderlich waren. Zudem wird BLINK über den jeweiligen Stand der Anmeldungen informiert (Stornierungen, Verschiebungen etc.).
BLINK vermittelt im Auftrag vom Touring Club Schweiz TCS Mitgliedschaften inkl. Verkehrsrechtsschutz. Die Mitgliedschaft inkl. Verkehrsrechtsschutz ist im ersten Jahr kostenlos (BLINK Vorteil). Danach verlängert sie sich automatisch, sofern der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Der Abschluss erfolgt auf der Webseite von BLINK. Mit der Anmeldung für die Gratis-Jahresmitgliedschaft bei TCS schliesst du einen Vertrag ab und erklärst dich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Touring Clubs Schweiz einverstanden.
Sofern nichts anderes auf dem Geschenkgutschein steht, ist dessen Einlösung zeitlich auf 5 (fünf) Jahre ab Erwerb des Geschenkgutscheins begrenzt. Barauszahlung sowie Erstattung bei Verlust oder Beschädigung sind nicht möglich.
Über die Verwendung der Teilnehmerdaten wird in unserer Datenschutzerklärung informiert. Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Blink erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Teilnehmerdaten an unseren Partner zum Zwecke der unternehmensübergreifenden Bereitstellung von Diensten, der anwendungsübergreifenden Kommunikation, der Durchführung von gemeinsamen Werbemassnahmen und der Optimierung und Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen weitergegeben werden können.
Andere Dritte erhalten Teilnehmerdaten nur, soweit dies für die Geschäftsabwicklung notwendig ist.
Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.
Für alle Rechtsbeziehungen mit BLINK ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.